1. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf die vereinbarte
Weise nicht auszuführen ist.
2. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden u.U. als solche vom Verlag mit dem
Wort "Anzeige"oder "Public Relation" deutlich kenntlich
gemacht.
3. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und
Prospektaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Prospektaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters des Prospekts und dessen Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
bzw. -beilagen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Prospekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an.
5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der
Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung -
ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder den Prospekt zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen - außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der
Rechnung geltend gemacht werden.
6. Korrekturabzüge werden nur nach vorheriger Vereinbarung
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
7. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
Zusätzliche Bedingungen des Ultimo Verlages
a) Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet der
Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom
Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber haftet
grundsätzlich für alle Schäden, die sich aufgrund presserechtlicher und
sonstiger Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeige in Text und Bild bzw. des
Prospektes ergeben könnten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus
Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens
12 Stunden vor Anzeigenschluss dem Verlag zugegangen sein.
c) Telefonische Annahme von Anzeigentexten geschieht nur auf
Wunsch und Gefahr des Auftraggebers. Auch für Fehler durch schlecht
geschriebene Manuskripte oder telefonisch veranlasste Änderungen kann nicht
gehaftet werden, ebenso wenig berechtigen Wiedergabefehler bei zu spät (nach
Anzeigenschluss) eingereichten (Korrektur-)Manuskripten den Auftraggeber zu
Rechnungskürzungen.
d) Wird die Auslieferung einzelner Ausgaben durch Umstände,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, verzögert, erwachsen dem Auftraggeber
daraus keine Ersatzansprüche. Im Übrigen ist der Verlag in diesen Fällen von
der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von
Schadensersatz entbunden.
e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort
erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der
Auftraggeber keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein
Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten
Schaltung, spätestens 8 Tage nach Erscheinen der Anzeige schriftlich auf den
Fehler hinweist.
f) Vorschriften für Platzierung sind nur bindend, wenn sie
vom Verlag schriftlich bestätigt werden.
g) Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
h) Zahlt der Auftraggeber eine Anzeige auf die 3. Mahnung -
innerhalb der hierin gesetzten Frist - nicht, ist der Verlag berechtigt, den
gesamten Auftrag zu stornieren.
i) Wird eine Forderung unter Inanspruchnahme des Gerichts
geltend gemacht, so ist der Verlag berechtigt, den gesamten, auf diese
Forderung gewährten, Nachlass zurückzuverlangen.
j) Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Gründen nicht
erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat - so auch bei der von ihm zu
vertretenden fristlosen Kündigung durch den Verlag - ist der Verlag zu einer
Rabattnachbelastung berechtigt.
k) Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden-
und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert
werden.
Ultimo Verlag GmbH, 1.1.2009